Am 25. Mai 2018 ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine neue Datenschutzregelung in Kraft getreten: Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Diese hat auch für Selbsthilfegruppen Bedeutung, sofern in der Gruppe personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
Nachstehende Informationen können hilfreiche Informationsquellen für Selbsthilfegruppen sein.
Für die Arbeit der SHK hat sich auch einiges geändert, und so ist es zum Beispiel nötig, dass wir, sobald wir regelmäßigen Kontakt mit Ihnen aufnehmen eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener und gruppenbezogener Daten durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Duisburg benötigen.
Einwilligungserklärung für Kontaktpersonen von Selbsthilfegruppen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Überarbeitete Informationen der NAKOS
Die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) hat eine Basisinformation erstellt, die erste Anhaltspunkte für Selbsthilfegruppen bietet. Darin greift die NAKOS zentrale Inhalte der DSGVO auf, ohne eine Rechtsberatung darzustellen. Für die Inhalte wird nicht gehaftet.
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Broschüre
Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat eine Broschüre „Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung“ veröffentlicht. Mit dieser neuen Broschüre erhalten nun insbesondere die ehrenamtlich geführten kleinen Vereine eine klare, für sie relevante Hilfestellung für die Praxis. Auf 53 Seiten informiert die Broschüre kompakt darüber, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für das Vereinswesen relevant sind. Sie enthält in Anhang zudem Muster zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet und ein Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten.
Die Broschüre steht zum Download auf der Homepage der LDI NRW bereit:
Praxisleitfaden: „Datenschutz in der Selbsthilfe“
Grundlagen und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
Im Auftrag und unter Herausgeberschaft vom Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern (SeKo Bayern e.V.) verfasste Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner mit redaktioneller Beteiligung von Theresa Keidel, Elisabeth Ifland (SeKo Bayern) und Klaus Grothe-Bortlik (Vorstand SeKo Bayern e.V.) diesen Leitfaden für Selbsthilfegruppen.
Bestellungen laufen direkt über den Verlag. Achtung: Bestellung nur ab 5 Stück möglich.
Handreichung zum Datenschutz in Paritätischen Mitgliedsorganisationen
In der Paritätischen "Handreichung zum Datenschutz" widmet sich der Verband vielen Fragen aus dem Mitgliederbereich rund um die Umsetzung aktueller Datenschutzverpflichtungen in Vereinen, wie auch zum Beschäftigtendatenschutz, Sozialdatenschutz und zum Geheimnisschutz nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).
Das eine oder andere ist möglicherweise auch für Selbsthilfegruppen interessant.
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