Corona- Schutzverordnung ab dem 19. März 2022 - Änderungen für die Selbsthilfegruppentreffen
Seit dem 19. März (bis vorerst 2. April 2022) gilt eine Neufassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW . Für die Treffen der Selbsthilfegruppen hat es im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben keine nennenswerten Veränderungen ergeben.
Neu: Verzicht auf eine Maske unter bestimmten Voraussetzungen
Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden, „wenn der Zugang auf immunisierte Personen beschränkt ist, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 verfügen müssen oder als getestet gelten“ (§ 3, Abs. 2, Pkt. 5). Damit gemeint sind: „Getestete Personen (…), die über ein (…) bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen“ (§ 2 Abs. 8a, Satz 1).
Hier finden Sie (herausgegeben vom Kommunalen Integrationszentrum) eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen zum Verhalten während der Pandemie in verschiedenen Sprachen.
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